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Wichtigsten Fragen zum Urlaub - Coronavirus

Alle wichtigen Info´s finden Sie gerne ausführlich ------>HIER!

Öffnungsschritte ab 1. Juli finden Sie gerne ----->HIER!


Was benötige ich, damit ich im Hotel einchecken kann?

1. getestet oder
2. genesen oder
3. geimpft ist.


- ein Impfzertifikat (bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2.  Impftermin, bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin. Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.
- ein gültiges negatives Testergebnis (Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h)
- digitaler Selbsttest: 24 Stunden gültig
- Selbsttests vor Ort unter Aufsicht: nur im Hause gültig
- eine ärztliche Bestätigung über eine durchgemachte Covid-Erkrankung (dies gilt für 6 Monate nach der überstandenen Infektion).
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-COV-2
   erkrankte Person ausgestellt wurde.
-Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest), der nicht älter als 3 Monate sein darf

 

Elektronische Registrierung vor der Einreise aus dem Ausland nach Kärnten, was muß ich beachten? 

Bei Einreise aus einem Staat mit geringem Infektionsgeschehen ist keine elektronische Registrierung notwendig, wenn Sie einen Nachweis im Sinne der 3G-Regel (d.h. Sie sind getestet, genesen oder geimpft) besitzen. 

Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (08.07.21): Albanien Andorra Armenien Aserbaidschan Australien Belgien Bosnien und Herzegowina Brunei Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Fürstentum Liechtenstein Griechenland Hong Kong Irland Island Israel Italien Japan Jordanien Kanada Katar Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Macau Malta Moldau Monaco Montenegro Neuseeland Niederlande Nordmazedonien Norwegen Polen Portugal Rumänien San Marino Saudi-Arabien Schweden Serbien Singapur Slowakei Slowenien Spanien Schweiz Südkorea Taiwan Thailand Tschechische Republik Ungarn Vatikan Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zypern

Besitzen Sie keinen 3G-Nachweis oder kommen Sie aus einem Risikostaat oder Virusvariantengebiet, ist vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance - PTC). Die elektronische Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen. 

Das elektronische PTC-Registrierungsformular finden Sie hier:  


Deutsch und Englisch.


Das ausgefüllte Formular können Sie downloaden. Dieses Formular ist den Behörden im Fall einer Kontrolle ausgedruckt oder elektronisch vorzulegen.



Gibt es Einschränkungen bei der Einreise nach Kärnten wenn ich aus meinem Heimatland komme?

Auf dieser Webseite finden Sie eine Aufzählung sicherer Länder, aus denen Sie ohne nachfolgende Quarantäne einreisen können. Bei Einreise sollten Sie allerdings glaubhaft nachweisen können, dass Sie sich die letzten 10 Tage vor Einreise in einem dieser sicheren Länder aufgehalten haben. Eine elektronische Registrierung vor Einreise ist verpflichtend.

Rechtsverbindliche Informationen zu Grenzkontrollen und zur Einreise nach Österreich erhalten Sie vom Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres sowie vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Coronavirus-Hotline 0800 555 621 bzw. aus dem Ausland unter +43 1 3860 555.


Häufig gestellte Fragen zu Ein- und Ausreise finden Sie auch auf der
Webseite des Außenministeriums.

 

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